Beratung anderer Stellen
Verschiedene staatliche Stellen auf Landes- und Bundesebene übernehmen zahlreiche wichtige Beratungsfunktionen. Auf dieser Seite finden Sie einen ersten orientierenden Überblick.
Bezirksregierung Münster und Bezirksregierung Arnsberg
Die Bezirksregierungen vereinigen nahezu alle Verwaltungszweige und sind damit Bindeglied zwischen Landesregierung und Region. Sie vermitteln zwischen den unterschiedlichen Interessen der Bürgerinnen und Bürger, der Gemeinden, Städte und Kreise auf der einen und der Landesregierung auf der anderen Seite.
Im Bereich des EA Münsterland ist die Bezirksregierung Münster für folgende Kreise und kreisfreien Städte zuständig: Kreis Borken, Kreis Coesfeld, Kreis Steinfurt, Kreis Warendorf und die Stadt Münster.
Die Bezirksregierung Arnsberg ist für die Stadt Hamm zuständig.
Zu den Aufgabenfeldern der Bezirksregierungen gehören unter anderem
- Erlaubnisse und Genehmigungen
Beispiele: Berufserlaubnisse oder Approbationen für Ärzte, Genehmigungen von Abfallverbrennungsanlagen, Planfeststellungsbeschlüsse für Straßen oder Genehmigungen von Stiftungen - Planung
Beispiele: Regionalplanung oder auch Fachplanungen in den Gebieten Krankenhausplanung, Schulentwicklung, Wasserwirtschaftsplanung, Landschaftsplanung - Fördermittel
Beispiel: Krankenhausförderung - Überwachung
Beispiele: Kontrolle von Medizinprodukte, Arzneimittel, Abgrabungen, Arbeitsschutz auf Baustellen, Immissionsschutz gewerblicher Anlagen
Bezirksregierung Münster
Domplatz 1 - 3
48143 Münster
Telefon.: +49 251-411-0
Telefax: +49 251-411-2525
E-Mail: poststelle@bezreg-muenster.nrw.de
Internet: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstrasse 1
59821 Arnsberg
Telefon: +49 2931 82-0
Telefax: +49 2931 82-2520
E-Mail: poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de
Internet: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/
Agentur für Arbeit
Die Arbeitsmarktberatung trägt dazu bei, Arbeitgeber bei der Lösung von komplexen, beschäftigungsrelevanten Problemen mit konkreten Angeboten zu unterstützen. Sie bietet Rat und Auskunft
- zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes,
- zur Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen,
- zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit,
- zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung,
- zur Eingliederung förderungsbedürftiger Auszubildender und Arbeitnehmer/-innen, oder
- zu Leistungen der Arbeitsförderung.
So unterstützt die Bundesagentur für Arbeit bei der Suche nach qualifiziertem Personal. Zu diesem Zweck bietet sie den unentgeltlichen Service der Jobbörse an, gibt Hinweise zum Arbeitsmarkt, zur Vermittlung von Fach- und Führungskräften oder zu Akademikern, die eine Anstellung suchen. Der Arbeitgeberservice berät somit bei allen Fragen der Personalrekrutierung.
Ebenso wie die Arbeitsmarktberatung zielt die Leistungsberatung auf eine qualifizierte und individuelle Kundenbetreuung. Durch die Leistungsberatung werden die notwendigen Informationen vermittelt, damit Rechte und Pflichten umfassend und zügig wahrnehmen werden können. Dabei orientieren sich die Inhalte und die Form der Beratung an dem spezifischen Beratungsbedarf und den betrieblichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Vergabe der Betriebsnummern sowie die Erfassung der in diesem Zusammenhang erforderlichen Betriebsdaten erfolgt durch den Betriebsnummern-Service (BNS) der Agentur für Arbeit in Saarbrücken.

