Öffentliche Ausschreibungen

Als Vergabe öffentlicher Aufträge bezeichnet man den Prozess, nach dem Behörden - einschließlich aller Ebenen der Regierung und öffentliche Einrichtungen - Waren und Dienstleistungen einkaufen oder Arbeiten in Auftrag geben.

Das Vergaberecht umfasst alle Regeln und Vorschriften, die das Verfahren für die öffentliche Hand beim Einkauf von Gütern und Leistungen vorschreiben. Immer dann, wenn eine Landesbehörde z. B. Papier oder Büromöbel beschaffen oder ein neues Bürogebäude errichten lassen will, muss sie diese Regeln beachten. Ziel ist ein wirtschaftlicher Einkauf, der durch Wettbewerb sichergestellt werden soll. Der Zwang zu wirtschaftlichem Verhalten ist erforderlich, damit Steuergelder sparsam und sachgerecht verwendet werden. Außerdem soll verhindert werden, dass der Staat als großer Nachfrager auf dem Markt seine Marktstärke missbraucht. Ein weiteres Ziel ist die Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte in der EU durch transparente und nicht diskriminierende Verfahren für alle potenziellen europäischen Bewerber um öffentliche Aufträge.

Der vierte Teil des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthält die allgemeinen Grundsätze der öffentlichen Auftragsvergabe ab einer bestimmten Auftragshöhe und regelt das Verfahren zur Nachprüfung solcher Auftragsvergaben. Die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge legt die sog. Schwellenwerte fest und regelt die rechtsverbindliche Anwendung der Verdingungsordnung ab dieser Schwellenwerte. Die Verdingungsordnungen enthalten die Detailvorschriften zu Vergabe von Liefer-, Dienstleistungs- und Bauleistungen. Es existieren in mehreren Bereichen ergänzende landesrechtliche Vorschriften, die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu beachten sind. Für die Kommunen des Landes NRW sind die Vergabegrundsätze in § 25 Gemeindehaushaltsverordnung näher konkretisiert.

Ob eine Leistung europaweit auszuschreiben ist, richtet sich danach, ob bestimmte Auftragswerte überschritten werden. Vergabestellen des Landes und der Kommunen müssen bei Lieferungen und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 193.000 Euro und bei Bauleistungen ab einem Auftragswert von 4.845.000 Euro europaweit ausschreiben.

Mit dem Vergabemarktplatz NRW hat die Landesregierung eine einheitliche Plattform zur Abwicklung von Vergaben realisiert und damit eine gemeinsame Lösung und Technologie für alle öffentlichen Auftraggeber in NRW geschaffen. Die verwaltungsübergreifende Zusammenarbeit schont kommunale Haushalte und schafft einen NRW-weiten Standard für E-Vergabe. Dadurch, dass die Unternehmen über eine Plattform in sämtlichen Ausschreibungen des Landes und auch möglichst vieler Kommunen zielgenau recherchieren können, wird die Transparenz der Vergabeverfahren erhöht, die Wirtschaft gefördert und so der Grundstein für eine breite Akzeptanz der digitalen Abwicklung von Vergaben gelegt. Auf dem zentralen Vergabemarktplatz werden alle öffentlichen Informationen - insbesondere Bekanntmachungen - gebündelt veröffentlicht und sind auf diese Weise für Unternehmen bequem auffindbar. Durch eine umfassende Suche sowie die Personalisierungsmöglichkeit für Unternehmen (einschließlich Benachrichtigungsfunktionen) reduziert sich der Rechercheaufwand erheblich.

Unternehmen erhalten nach einer einfachen und kostenlosen Registrierung mit der Unternehmens- E-Mail-Adresse und einem Passwort Zugriff auf die für das Unternehmen relevanten Bekanntmachungsinformationen. Mehrfachanmeldungen auf diversen Vergabemarktplätzen, das Studieren der Nutzungsmodalitäten sowie zeitaufwendiges und kostenpflichtiges Suchen in diversen Bekanntmachungsmedien entfallen. Auf der Support-Seite des privaten Technologiepartners erhalten Sie Informationen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes (z. B. Schulungsunterlagen).

Die Behörden des Landes NRW sind verpflichtet, alle Ausschreibungen und Vergaben mit Teilnahmewettbewerben auf dem Vergabemarktplatz zu veröffentlichen sowie grundsätzlich auch die Verdingungsunterlagen elektronisch zur Verfügung zu stellen. Unternehmen, die sich für öffentliche Aufträge interessieren, sollten sich zunehmend auch mit der Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe befassen, da ab diesem Zeitpunkt auch bestimmte Vergabeverfahren ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz abgewickelt werden können. Dies bedeutet, dass bei einigen Vergabeverfahren nur noch elektronische Angebote akzeptiert werden.

Aktuelle Ausschreibungen der Vergabestellen der öffentlichen Verwaltung des Bundes finden Sie hier.