Gründung

Jedes Unternehmen mit rechtmäßigem Sitz in einem Land der Europäischen Union ist berechtigt, eine Zweitniederlassung (Büro, Agentur, Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft) in einem anderen Land der Union zu gründen.

Dabei ist die Gründung verschiedener Arten von Zweitniederlassungen möglich:

  • Ein Büro vertritt das Unternehmen und stellt Produktinformationen bereit, geht jedoch grundsätzlich keiner eigenen Geschäftstätigkeit nach.
  • Eine Agentur vertritt das Unternehmen.
  • Eine Zweigniederlassung ist eine unabhängigere Einheit, die zwar in ihrem eigenen Namen einer Geschäftstätigkeit nachgeht, jedoch im Namen des Unternehmens handelt.
  • Eine Tochtergesellschaft ist eine Gesellschaft, die in dem EU-Gastland in einer der dort geltenden Rechtsformen gegründet wird und deren Kapital sich entweder zu 100 % im Besitz der Muttergesellschaft befindet (in allen EU-Ländern anerkannte Einpersonengesellschaft) oder die von der Muttergesellschaft gemeinsam mit lokalen Partnern, die Minderheitenbeteiligungen halten, geleitet wird (gemeinsame Tochtergesellschaft).

Die Gewerbeanmeldung ist dabei ein erster und wichtiger Schritt für die Gründung einer derartiger Zweitniederlassung. Je nach beabsichtigtem Tätigkeitsfeld unterscheidet das deutsche Gewerberecht zwischen anzeige- und genehmigungspflichtigen Gewerben und Dienstleistungen.

Aus diesem Grund stellen wir Ihnen in unserem Zuständigkeitsfinder nicht nur die unterschiedlichen Gewerbearten und die möglicherweise damit einhergehenden Erlaubnispflichten vor, sondern nennen Ihnen auch die jeweils verantwortliche Behörde.

Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Unter dem Stichwort "Gründungswissen"  bietet Ihnen das Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zahlreiche Informationen und hilfreiche Tipps zu folgenden Themen:

  • Behörden
    Bevor Sie mit Ihrem Unternehmen starten, müssen Sie einige behördliche Formalitäten erledigen...
  • Freie Berufe
    Wer wo welche Nachweis erbringen muss, ob eine Pflichtmitgliedschaft in einer Kammer besteht, wann Sie diese Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen müssen...
  • Rechtsformen
    Ob Personen- oder Kapitalgesellschaft - Sie können zwischen verschiedenen Rechtsformen die in Ihrem Fall passende wählen...