Soziale Sicherung

Ob Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung - die vom Staat garantierte soziale Sicherheit ist eines der wichtigsten Güter des deutschen Sozialstaates.

Durch das Netzwerk der Sozialversicherungen ist ein sehr hoher Anteil der Bevölkerung abgesichert. Dies ist  insbesondere auf die Versicherungspflicht der Arbeitnehmer bis zu bestimmten Einkommensgrenzen oder der Krankenversicherungspflicht für die gesamte Wohnbevölkerung zurückzuführen. Selbstständigen unterstellt der Gesetzgeber in diesem Zusammenhang ein sehr hohes Maß an Eigenverantwortung.

Soziale Absicherung 2011 Tipps für Mittelstand und Existenzgründer

Die bei einer Existenzgründung auftauchenden Fragen der sozialen Sicherheit zu beantworten, ist Ziel der vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) herausgebenen Broschüre.

Unser Tipp: Die im Einzelfall auftauchenden idividuellen Fragen sollten Sie aufgrund der sich rasch ändernden gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen Rechtsprechung in jedem Fall mit Ihrem gesetzlichen oder privaten Versicherungsträgern klären.

Publikationen des DIHK-Verlags

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Zwei Aspekte sollten Gewerbetreibende immer beachten:

  • Von der Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde erhalten die Unfallversicherungsträger in der Regel Durchschriften. Dies entbindet die Unternehmer jedoch nicht von der Verpflichtung, sich selbst innerhalb der Frist bei einer Berufsgenossenschaft anzumelden.
  • Ausländische Unternehmen, die in Deutschland tätig werden, müssen der Berufsgenossenschaft einen Bevollmächtigten mit Sitz in Deutschland benennen. Dieser nimmt gegenüber der Berufsgenossenschaft alle Rechte und Pflichten eines Unternehmens wahr; insbesondere haftet er für die Zahlung der Beiträge.

Ein neues Unternehmen anmelden, wie geht das? - Unter dieser Fragestellung hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung als Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungen der öffentlichen Hand verschiedene hilfreiche Informationen, Tipps und Formulare für Sie zusammengestellt.

Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Antragsformular für die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung nach § 192 Sozialgesetzbuch, 7. Teil