Unternehmensbeendigung
Ein Dienstleister kann sich aus verschiedenen Gründen - Ruhestand, neue berufliche Herausforderungen, Krankheit - dazu entschließen, sein Gewerbe oder Unternehmen abzuwickeln.
Unabhängig davon aus welchen Gründen Sie Ihr Unternehmen abwickeln, unternehmen Sie bitte immer folgende Schritte:
- Unterrichten Sie die Stelle, an der Sie Ihr Unternehmen ursprünglich angemeldet haben, über die Betriebsaufgabe. Dies ist erforderlich, damit die Gewerbeerlaubnis oder auch die Eintragung im Handelsverzeichnis aufgehoben beziehungsweise gestrichen werden können.
- Prüfen Sie, ob noch Sozialbeiträge zu entrichten sind oder steuerliche Verpflichtungen bestehen. Stellen Sie deren Begleichung sicher.
- Bemühen Sie sich, falls erforderlich, einen Käufer für Ihre Anlagen, Lagerbestände und Büroausrüstung zu finden.
- Kümmern Sie sich um die Begleichung möglicherweise bestehender Schulden des Unternehmens.

Nachfolge- und Unternehmensbörse
Die Suche nach dem richtigem Nachfolger ist für viele Firmeninhaber einer der schwierigsten Abschnitte auf dem Weg einer geordneten Nachfolgeregelung. Kontakte zu qualifizierten Führungskräften und potentiellen Teilhabern oder Käufern stehen dabei im Vordergrund.
Auf der anderen Seite bevorzugen zahlreiche zukünftige Existenzgründer an Stelle einer Neugründung den Einstieg als Teilhaber oder den gesamten Erwerb eines Unternehmens. Auch sie benötigen deshalb Kontakt zu adäquaten Anbietern.
Hier setzt die nexxt-change Unternehmensbörse, eine Gemeinschaftsinitiative des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie verschiedenen Verbänden, Instutionen der Wirtschaft, des Kreditwesens und der Freien Berufe an. In dieser bundesweit größten Unternehmensbörse werden alle regionalen Angebote und Nachfragen zusammengeführt und veröffentlicht.

