Rechtsdienstleistungsregister - Eintragung
Um einer Tätigkeit im Rahmen einer außergerichtlichen Rechtsberatung nachgehen zu dürfen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Zuständige Stelle
Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk Sie Ihre Tätigkeit auszuüben beabsichtigen.
Voraussetzungen
- Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit
- theoretische und praktische Sachkunde in den Bereichen, in denen die Rechtsdienstleistung erbracht werden soll
- Berufshaftpflichtversicherung
Benötigte Unterlagen
Um die Erlaubnis bekommen zu können, müssen Sie einen Antrag stellen. Der Vordruck für den Antrag können Sie unter www.rechtsdienstleistungsregister.de abrufen.
Gebühr
150,00 Euro
Fristen
Über den Antrag wird kurzfristig, spätestens drei Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen, entschieden.
Rechtliche Grundlagen
§ 13 Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG)
Kontakt
Oberlandesgericht Hamm
Oberlandesgericht HammHeßlerstraße 5359065 Hamm
Telefon:
(02381) 272-0
Telefax:
(02381) 272-518
E-Mail:
poststelle@olg-hamm.nrw.de
Internet:
www.olg-hamm.nrw.de

