Rechtsdienstleistungsregister - Eintragung

Um einer Tätigkeit im Rahmen einer außergerichtlichen Rechtsberatung nachgehen zu dürfen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Zuständige Stelle

Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk Sie Ihre Tätigkeit auszuüben beabsichtigen.

Voraussetzungen

  • Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit
  • theoretische und praktische Sachkunde in den Bereichen, in denen die Rechtsdienstleistung erbracht werden soll
  • Berufshaftpflichtversicherung

Benötigte Unterlagen

Um die Erlaubnis bekommen zu können, müssen Sie einen Antrag stellen. Der Vordruck für den Antrag können Sie unter www.rechtsdienstleistungsregister.de abrufen.

Gebühr

150,00 Euro

Fristen

Über den Antrag wird kurzfristig, spätestens drei Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen, entschieden.

Rechtliche Grundlagen

§ 13 Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG)

Kontakt

Oberlandesgericht Hamm

Oberlandesgericht HammHeßlerstraße 5359065 Hamm

Telefon:
(02381) 272-0

Telefax:
(02381) 272-518

E-Mail:
poststelle@olg-hamm.nrw.de

Internet:
www.olg-hamm.nrw.de