Reisegewerbe - Erteilung einer Reisegewerbekarte

Wenn Sie gewerbsmäßig, außerhalb eines festen Ladenlokals Leistungen anbieten oder Bestellungen dafür entgegennehmen, betreiben Sie ein Reisegewerbe.

Zuständige Stelle

Ordnungsbehörde der Kommune, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Voraussetzungen

Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, müssen Sie eine Reisegewerbekarte besitzen. Die Reisegewerbekarte wird auf Antrag ausgestellt und erfordert Ihre persönliche Zuverlässigkeit.

Benötigte Unterlagen

Art und Umfang der benötigten Unterlagen werden durch die örtlichen Ordnungsbehörden festgelegt und können daher voneinander abweichen. Weitere Informationen können Sie den nebenstehenden Links entnehmen.

Gebühr

Tarifstelle 12.12.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwG):

  • 50 Euro bis 500 Euro

Rechtliche Grundlagen

§ 55 Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO)